Börse Düsseldorf streicht Courtage für Aktien- und Anleihen-Geschäfte
- Neue Entgeltstruktur ab Oktober führt zu signifikanten Kostensenkungen
- Anleger sparen künftig bis zu 86 Prozent bei den Börsengebühren
29.09.2017 – Ab dem 2. Oktober 2017 baut die Börse Düsseldorf ihre Gebührenstruktur radikal um und verzichtet im Maklerhandel (Xontro) auf die Courtage für alle Geschäfte in Aktien und Anleihen. Dieses Vermittlungsentgelt für die Tätigkeit des Skontroführers, dem sogenannten Börsenmakler, entfällt und führt im Zusammenspiel mit Adjustierungen bei den Transaktionsentgelten zu erheblichen Reduzierungen bei den Ausführungskosten.
Mit dieser Maßnahme wird der durch das Düsseldorfer Quality Trading ohnehin schon sehr attraktive Maklerhandel nochmals deutlich interessanter. Bisher waren nur Aktienorders im DAX bis 10.000 Euro courtagefrei. „Die Kosten für die Ausführung einer 5.000-Euro-Aktienorder, zum Beispiel im MDax oder bei Auslandswerten, sinken um 64 Prozent. Bei einer Anleihenorder über 10.000 Euro spart der Anleger gar 86 Prozent Börsenkosten“ erklärt Thomas Dierkes, Geschäftsführer der Börse Düsseldorf.
Marc Renell, Vorstand bei der Renell Wertpapierhandelsbank AG, dem Skontroführer an der Börse Düsseldorf, ergänzt: „Bei der Preisqualität waren wir bislang schon ganz vorne dabei. Mit der Courtagebefreiung sind wir nun auch noch erheblich günstiger als die anderen großen Maklerbörsen und erwarten einen spürbaren Anstieg der Orderzahlen.“
Neben der Orderprovision des depotführenden Instituts (Bank, Sparkasse oder Online-Broker) werden Anlegern bei jedem Wertpapiergeschäft auch die „Börsenspesen“ bzw. „Kosten Dritter“ weitergereicht. Diese Nebenkosten sind oft kompliziert und nur schwer in den Preisverzeichnissen der Banken zu finden.
An der Börse Düsseldorf können mehr als 2.400 verschiedene Aktien, auch von internationalen Unternehmen, börsentäglich von 8 bis 20 Uhr gehandelt werden. Das Angebot bei den Anleihen, von Börsianern auch Renten genannt, erstreckt sich über 8.400 Papiere mit Handel bis 17:30 Uhr.
Redaktioneller Hinweis: Die Courtagebefreiung für Anleihen wurde mit Regelwerksänderung zum 01.01.2024 wieder abgeschafft.