Zeichnungsbox
Zeichnung von Neuemissionen und IPOs
Noch bevor Wertpapiere ihren ersten Handelstag haben, können Investoren Anteile über die Börse zeichnen, wenn der Emittent dies mit beauftragt. Dafür wird die sogenannte Zeichnungsbox genutzt. Hierbei werden die Kaufaufträge für das Wertpapier über praktisch alle Banken oder Broker innerhalb der Zeichnungsphase vom Skontroführer an der Börse gesammelt.
In der Regel nach dem Ende der Zeichnungsfrist erfolgt die Bekanntgabe des Ausgabepreises und die Zuteilung der Wertpapiere. Je nach Ausgestaltung der Emissionsbedingungen kann der Bezugspreis auch schon zuvor feststehen. Ebenfalls kann auch eine Zuteilung bereits während der Zeichnungsfrist vorgesehen sein.
Eine Zeichnung kann auch vorzeitig, also vor dem angegebenen Ablauf der Zeichnungsfrist, geschlossen werden, wenn das Emissionsvolumen erreicht wird und damit die Emission ausverkauft ist. Mit der Schließung der Zeichnung werden keine Orders mehr angenommen. Insofern empfiehlt sich ein frühzeitiges Zeichnen um sicher zu stellen, dass Ihr Kaufauftrag bei der Zuteilung auch berücksichtigt werden kann.
Zumeist am Emissionstag erfolgt die Einbuchung der Wertpapiere in die Kundendepots und im Gegenzug die Belastung des Kaufbetrags. Nach dem Ende der Zeichnung erfolgt in der Regel die Handelsaufnahme der Wertpapiere an der Börse Düsseldorf. Dann können auch Verkaufs- und Stoppaufträge erteilt werden.
Aktuell keine Emissionen in der Zeichnung
Die Zeichnung einer Neuemission über die Börse Düsseldorf ist so einfach wie der Kauf eines Wertpapiers: Sie erteilen ihrer Bank einen Kaufauftrag (börsliches Wertpapiergeschäft) über den Handelsplatz Börse Düsseldorf.
Den Kaufauftrag geben Sie über Ihren gewohnten Weg, z.B. per Online-Banking oder persönlich per Telefon bzw. auch direkt über Ihren Bankberater mit den nebenstehenden Angaben auf.
Falls es zu technischen Problemen bei der Online-Orderaufgabe kommen sollte (Fehlermeldung, Order wird nicht angenommen oder abgewiesen), können Sie Ihre Order auch telefonisch über Ihre Bank oder den Bankberater aufgeben.
Sollten Sie bei der persönlichen Ordererteilung per Telefon oder beim Bankberater den Hinweis erhalten, eine Zeichnung sei nicht möglich, bestehen Sie auf der Abwicklung als ganz normaler Kaufauftrag. Es gibt keine technischen Gründe, weshalb dies nicht funktionieren sollte. Sollte Ihre Bank sich gleichwohl weigern, Ihren Auftrag anzunehmen und auszuführen, sind wir dankbar für einen diesbezüglichen Hinweis unter: kontakt@boerse-duesseldorf.de
Bei Bedarf kann sich Ihr Berater mit etwaigen Rückfragen unmittelbar an die Handelsüberwachungsstelle der Börse Düsseldorf unter 0211 1389-235 wenden.
Hinweis zur Gültigkeit der Zeichnungsorder: Bei einer Zeichnung ist die Begrenzung der Ordergültigkeit innerhalb der Zeichnungsfrist nicht möglich. Sämtliche Aufträge werden unabhängig von der übermittelten Gültigkeit automatisch auf die maximale Ordergültigkeit (360 Tage) geändert.
Wichtige Angaben im Zeichnungs-Auftrag an Bank/Broker
- Orderart: Kauf
- Wertpapierkennnummer oder ISIN
- bei Aktien: Stückzahl mit Limit innerhalb der Bookbuilding-Spanne oder bestens bzw. zum Festpreis
- bei Anleihen: Nominalbetrag (i.d.R. Stückelungen von € 1.000), regelmäßig limitiert zum Emissionspreis von 100%
- Handelsplatz: Börse Düsseldorf
Bitte beachten Sie:
Die Ausführung Ihres Zeichnungsauftrages und auch der Handel in Aktien und Anleihen erfolgt am Börsenplatz Düsseldorf immer ohne die üblicherweise anfallende Courtage.
Für die Ausführung Ihres Auftrages berechnet Ihnen Ihre Bank allerdings die gewohnten Ordergebühren.
Bis zum Abschluss der Zeichnungsphase sind keine Verkaufsaufträge über die Börse möglich. Die Zeichnungsphase kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Die genauen Daten finden Sie bei den Informationen zu den einzelnen Wertpapieren.
Kommt es zu einer Überzeichnung kann die Zeichnung vorzeitig geschlossen werden. In diesem Fall bestimmt der Emittent die Einzelheiten der Zuteilung nach Maßgabe des Wertpapierprospekts.